Entwicklung der Restschuld
Bestehendes Darlehen im Vergleich mit dem ausgewählten Angebot
Vergleichen Sie Ihre bestehende Immobilienfinanzierung mit neuen Angeboten. Berücksichtigen Sie Monatsraten, Restschulden, Wechselkosten, zusätzliche Darlehensbeträge und unterschiedliche Zinsszenarien.
Der Vergleich berücksichtigt eingegebene Ablöse- und Wechselkosten, zusätzliche Darlehensbeträge sowie die gewählte Kostenbehandlung.
| Szenario | Sollzins | Laufzeit | Darlehenssumme | Monatsrate | Vorabkosten | Kostendeckungszeit | Restschuld am Vergleichsende | Ergebnis im Vergleichszeitraum |
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Bestehendes Darlehen im Vergleich mit dem ausgewählten Angebot
So verändert ein höherer oder niedrigerer Sollzins die Ergebnisse von Angebot A.
| Zinsänderung | Neuer Sollzins | Monatsrate | Kostendeckungszeit | Ergebnis im Vergleichszeitraum |
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Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Planung. Sie ist weder Kreditangebot noch Ablösebescheinigung, Immobilienbewertung, Steuerberechnung, Kreditentscheidung oder persönliche Empfehlung. Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen und verbindlichen Angaben der beteiligten Kreditinstitute. Lassen Sie insbesondere Ablösebetrag, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundbuchkosten, Bewertung, Sollzinsbindung, Tilgung und Sondertilgungsrechte bestätigen.
Läuft eine Sollzinsbindung aus und besteht noch eine Restschuld, muss diese weiterfinanziert oder aus eigenen Mitteln beglichen werden. Möglich sind eine Verlängerung bei der bisherigen Bank oder ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut.
Der Rechner zeigt Monatsrate, Finanzierungskosten und Restschuld im Vergleich. Das liefert eine klarere Orientierung als ein Blick nur auf den neuen Sollzins oder die niedrigste Rate.
Bei einer Prolongation wird das bestehende Darlehen zu neuen Konditionen fortgeführt. Eine Umschuldung ersetzt die Restschuld durch ein neues Darlehen eines anderen Anbieters. Dabei können Kosten für Sicherheiten, Bewertungen oder die Abwicklung entstehen.
Ein Forward-Darlehen kann einen zukünftigen Sollzins frühzeitig sichern. Dafür kann ein Aufschlag gelten. Sinkt das Marktzinsniveau, bleibt das vereinbarte Forward-Darlehen grundsätzlich bestehen.
Eine reguläre Anschlussfinanzierung zum Ende der Bindung unterscheidet sich von einer vorzeitigen Ablösung. Je nach Vertrag kann bei einer frühen Rückzahlung ein Entgelt oder eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Für Darlehen mit gebundenem Sollzins gelten gesetzliche Kündigungsrechte nach § 489 BGB. Maßgeblich sind jedoch der konkrete Vertrag, das Auszahlungsdatum und die persönliche Situation.
Nutzen Sie den aktuellen Ablösebetrag Ihrer Bank. Der Rechner schätzt keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Berücksichtigen Sie nur Kosten, die beim tatsächlichen Bankwechsel entstehen. Die Behandlung einer Grundschuld hängt vom Verfahren ab.
Eine Erhöhung der Finanzierung kann eine neue Kredit- und Objektprüfung erfordern.
Eine längere Laufzeit senkt oft die Rate, lässt die Restschuld aber langsamer sinken und verlängert die Zinsdauer.
Der Rechner nutzt Ihren eingegebenen Immobilienwert als einfache Planungsgröße. Kreditinstitute können jedoch einen eigenen Beleihungswert festlegen.
Auch Einkommen, Bonität, Objektmerkmale und weitere Verpflichtungen beeinflussen das mögliche Angebot.
Die Kostendeckungszeit zeigt, wie lange eine monatliche Entlastung benötigt, um Wechselkosten rechnerisch auszugleichen. Ohne Entlastung lässt sich kein sinnvoller Zeitraum bestimmen.
Eine niedrigere Rate bedeutet nicht automatisch eine Ersparnis. Deshalb zeigt der Vergleich auch die Restschuld am Ende des gewählten Zeitraums.
Ergänzend können Sie den Hypothekenrechner und den Beleihungsauslauf-Rechner nutzen.
Wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung eine Restschuld bleibt, die nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlt wird.
Prolongation: Fortführung bei der bisherigen Bank. Umschuldung: neues Darlehen eines anderen Kreditinstituts.
Nein. Sie betrifft vor allem vorzeitige Ablösungen während der Bindung. Prüfen Sie Vertrag, Termin und mögliche gesetzliche Rechte.
Nicht unbedingt. Eine niedrige Rate kann aus einer längeren Laufzeit entstehen. Vergleichen Sie auch Kosten, Tilgung und Restschuld.
Nein. Es handelt sich um eine Modellrechnung. Konditionen und Entscheidungen hängen von der Prüfung der Bank und der Immobilienbewertung ab.